GAV Personalverleih
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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.07.2021
bis 30.11.2021
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.07.2021 bis 30.11.2021
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.07.2021 bis 30.11.2021
Letzte Änderungen
Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Juli 2021: Lohnanpassungen: 2022 und 2023 werden die Mindestlöhne zweimal hintereinander erhöht, um 2 x 40 Franken für ungelernte und 2 x 25 Franken für gelernte Arbeitnehmende. Im Tessin wird der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmende in zwei Schritten um insgesamt 220 Franken pro Monat angehoben – am 1. Dezember 2021 und am 1. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih für alle Branchen und Unternehmen, sofern diese nicht einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem in Anhang 1 aufgeführten GAV unterstehen.Kontakt Arbeitnehmervertretung
Unia Zentralsekretariat
Weltpoststrasse 20Postfach
3000 Bern 16
+41 31 350 21 11
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