Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung VS

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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.05.2021 bis 30.04.2025
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.05.2021 bis 30.04.2025
Letzte Änderungen
Neuer NAV mit zwingenden Mindestlöhnen ab 1. Mai 2021
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Kurzinfo Geltungsbereich
5109
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)
Allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
5109
Gilt im Kanton Wallis
Allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
5109
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.

Artikel 1
Allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
5109
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag oder einem betrieblichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, sowie die Personen, die einem Gesamtarbeitsvertrag im Gebäudereinigungsgewerbe unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags sofern die Löhne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags eingehalten werden.

Artikel 1
Löhne / Mindestlöhne
5109
Zwingende Mindestlöhne (Basis: wöchentliche Arbeitszeit von 42h):
- Nicht qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'710.--/Monat, bzw. CHF 25.90/h
- Qualifizierte Arbeitnehmende: CHF 4'989.--/Monat, bzw. CHF 27.45/h

Artikel 2
Keine Auskünfte vorhanden
Archivierte Versionen
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
4.11254 29.04.2021 01.05.2021
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
3.5109 16.08.2013 16.08.2013